top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich

 

1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Creedu Consulting OG (im Folgenden auch „Auftragnehmer“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Creedu Consulting OG ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

3. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. 

 

 

Vertrag und Auftragsabwicklung

 

4. Der Umfang des Beratungsauftrages bzw. des Seminars oder der Veranstaltung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

 

5. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages hergestellt werden und seine Mitarbeiter von der Tätigkeit des Auftragnehmers informiert werden.

 

6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

 

Stornos und Terminverschiebungen von Seminaren und Veranstaltungen

 

7. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall folgende Storno- und Bearbeitungsgebühren vor:

 

Stornierung bis eine Woche vor Beginn:                      50 % des vereinbarten Veranstaltungspreises

Stornierung innerhalb einer Woche vor Beginn:       80 % des vereinbarten Veranstaltungspreises

 

Terminverschiebungen sind nur innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin möglich: Bearbeitungsgebühr von 10 % des vereinbarten Veranstaltungspreises zzgl. bereits angefallener Kosten. 

 

 

Vertragsauflösung

 

8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die Ausführung des Auftrags, aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder verzögert wird;

  • der Kunde wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt;

  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen noch vor Leistungsbeginn eine taugliche Sicherheit leistet.

 

 

Urheberrechte

 

9. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Werken, insbesondere Trainingsunterlagen, Hand-outs, Skripten, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Berechnungen, etc. verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Nutzung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber Dritten.

 

 

Fotografien und Videoaufnahmen

 

10. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, während Seminaren und Veranstaltungen Videos und Fotos zu erstellen bzw. deren Erstellung zu veranlassen. Sämtliche Rechte an diesen Aufnahmen, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung stehen dem Auftragnehmer zu.

 

 

Geheimhaltung und Datenschutz

 

11. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten.

 

12. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

13. Bitte beachten Sie zusätzlich die Bestimmungen zum Datenschutz der Creedu Consulting OG.

 

 

Honorar und Rechnungslegung

 

14. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftraggeber ein Honorar gemäß Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. 

 

15. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

 

16. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

 

17. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält sich der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars vor. Für Seminare und Veranstaltungen gelten gesonderte Bestimmungen (Punkt 7).

 

18. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiteres verpflichtet sich der Auftraggeber die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. 

 

 

Schlussbestimmungen

 

19. Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

20. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Sitz der Creedu Consulting OG und als Gerichtsstand wird das für den Sitz der Creedu Consulting OG zuständige sachliche Gericht vereinbart.

bottom of page